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Vertretung

Antrag: Aufwertung der Kindertagespflege

Antragstext: Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Langenfeld beschließt, dass die Satzung über die Förderung der Kinder in der Kindertagespflege, Paragraph 8, (7)b) wie folgt geändert wird: „bei Erkrankung der Kindertagespflegeperson oder von im eigenen Haushalt der Kindertagespflegeperson lebenden eigenen Kindern von insgesamt bis zu 30 Betreuungstagen im Kalenderjahr durch ärztliche Atteste nachgewiesen; bei einer anderen Verteilung der wöchentlichen Betreuungszeit als auf fünf Tage pro Woche erhöht oder vermindert sich die Zeit entsprechend.“ die Stadtverwaltung beauftragt wird, eine – durch die Verwaltung koordinierte und unterstützte – Vertretungsregelung einzuführen. Dadurch soll das Kindertagespflegepersonal (KTPP) bei der Ausübung seiner Tätigkeit unterstützt werden. 16. Februar 2021 | Download (PDF) Beschluss: bei Zustimmung der SPD und Enthaltung der Grünen mehrheitlich abgelehnt