Antragstext:
Die Verwaltung wird beauftragt, zur Widmung der Straßen (Festlegung der Straßenart) ein einheitliches und nachvollziehbares Verfahren zu entwickeln und anzuwenden. Dieses Verfahren soll sich an der Verteilung der tatsächlichen verkehrlichen Nutzung zwischen Anliegern und Allgemeinverkehr ebenso ausrichten wie an der Funktion im Langenfelder Straßennetz.
Die Festlegung der Straßenart ist hinsichtlich ihrer aktuellen Nutzung und Funktion rechtzeitig vor der Planung bzw. Umsetzung einer Straßenbaumaßnahme zu überprüfen und ggf. zu korrigieren.
25. April 2021 | Download (PDF)
Beschluss: offen
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