Antrag: Neuerstellung des Schulbedarfsplanes

Die Stadtverwaltung wird beauftrag den Schulbedarfsplan umgehend neu zu erstellen und dem Fachausschuss zur weiteren Beratung vorzulegen. Eine besondere Betrachtung der Auswirkungen für die Schüler*innenzahlen durch die Neubaugebiete ist dem Ausschuss vorzustellen.

08. Juni 2021 | Download (PDF)
Beschluss: offen


Begründung: 

Nach Entwicklung der Schülerzahlen gemäß IT.NRW ist kreisweit von einer steigenden Schülerzahl auszugehen, sodass sich für Langenfeld bereits zum Schuljahr 2025/26 ein Mehrbedarf in den Grundschulen i.H.v. ca. 300 Schulplätzen sowie zum Schuljahr 2031/32 ein Mehrbedarf in der Sekundarschule i.H.v. ca. 650 Schulplätzen ergibt. Erste Mehrbedarfe ergeben sich gar schon zu den Schuljahren 2022/23. Es ist daher geboten und dringend notwendig den Mehrbedarf, welcher sich aus den Prognosen von IT.NRW ableitet, unverzüglich zu verifizieren, um schnellstmöglich Maßnahmen erarbeiten und umzusetzen zu können, sollte sich der prognostizierte Mehrbedarf bestätigen.  Um den zeitlichen Korridor des Handelns nicht weiter zu verengen, kann daher mit der Neuerstellung des Schulbedarfsplanes nicht bis zum Jahreswechsel gewartet werden. Vielmehr muss dies bereits jetzt erfolgen, um Verwaltung und Politik einen möglichst großen zeitlichen Handlungskorridor offen zu halten.