Antrag: Verfahren zur Widmung von Straßen in Langenfeld

Antragstext:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Widmung der Straßen (Festlegung der Straßenart) ein einheitliches und nachvollziehbares Verfahren zu entwickeln und anzuwenden. Dieses Verfahren soll sich an der Verteilung der tatsächlichen verkehrlichen Nutzung zwischen Anliegern und Allgemeinverkehr ebenso ausrichten wie an der Funktion im Langenfelder Straßennetz.
  2. Die Festlegung der Straßenart ist hinsichtlich ihrer aktuellen Nutzung und Funktion rechtzeitig vor der Planung bzw. Umsetzung einer Straßenbaumaßnahme zu überprüfen und ggf. zu korrigieren.

25. April 2021 | Download (PDF)
Beschluss: offen


Begründung: 

Die Vorlage zur neuen Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG wurde durch die Mehrheit des Rates in der Sitzung im Dezember letzten Jahres abgelehnt. Gründe dafür waren u. a. das Unverständnis über die Kategorisierung der verschiedenen Straßen sowie die angesetzten Beiträge der Anteilspflichtigen. Eine neue Satzung sollte den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst sein sowie die größtmögliche Entlastung für die Langenfelder*innen schaffen.

Daher beantragen wir hier als ersten Schritt die Überprüfung und ggf. Neueinteilung der Straßenkategorisierungen – Anliegerstraße – Haupterschließungsstraße – Hauptverkehrsstraße – Hauptgeschäftsstraße im Hinblick auf das zu entwickelnde Verfahren