Antrag: Gründung einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft

Antragstext:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Gründung einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft in Form einer städtischen GmbH zu erstellen. Hierbei ist ein Mix aus öffentlich gefördertem und preisgedämpftem Wohnraum zu berücksichtigen. 
  2. Die Verwaltung erstellt eine Liste aller städtischen Grundstücke, die sich für eine Mehrfamilienhaus-Bebauung eignen. Ebenfalls aufgelistet werden Grundstücke, bei denen die Stadt ein Vorkaufsrecht hat.

06. April 2021 | Download (PDF)
Beschluss: offen


Begründung: 

Die prekäre Situation im Mietwohnungsbau, besonders für untere und mittlere Einkommensgruppen, ist seit Jahren anhaltend. Eine spürbare Entlastung auf dem Wohnungsmarkt ist auch zukünftig durch Bauprojekte kommerzieller Bauträger nicht zu erwarten. 

Die städtische Aufgabe der Daseinsvorsorge gebietet hier ein Handeln der politisch Verantwortlichen und das Wahrnehmen ihrer Steuerungskompetenz. Dies betrifft auch die Zeit nach Ablauf der Mietpreisbindung bei öffentlich gefördertem Wohnraum. 

Als Gründungskapital könnten der Gesellschaft geeignete städtische Grundstücke überschrieben und entsprechende Mittel aus dem Haushalt eingestellt werden. Städtische Mietwohnungen tragen sich in Folge wie kommerzielle finanziell selbst.