Antrag: Aufwertung der Kindertagespflege

Antragstext:

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Langenfeld beschließt, dass

  1. die Satzung über die Förderung der Kinder in der Kindertagespflege, Paragraph 8, (7)b) wie folgt geändert wird: „bei Erkrankung der Kindertagespflegeperson oder von im eigenen Haushalt der Kindertagespflegeperson lebenden eigenen Kindern von insgesamt bis zu 30 Betreuungstagen im Kalenderjahr durch ärztliche Atteste nachgewiesen; bei einer anderen Verteilung der wöchentlichen Betreuungszeit als auf fünf Tage pro Woche erhöht oder vermindert sich die Zeit entsprechend.“
  1. die Stadtverwaltung beauftragt wird, eine – durch die Verwaltung koordinierte und unterstützte – Vertretungsregelung einzuführen. Dadurch soll das Kindertagespflegepersonal (KTPP) bei der Ausübung seiner Tätigkeit unterstützt werden.

16. Februar 2021 | Download (PDF)
Beschluss: bei Zustimmung der SPD und Enthaltung der Grünen mehrheitlich abgelehnt


Begründung: 

Die Gesundheit des Fachpersonals ist von grundlegender Bedeutung zur Sicherstellung einer guten Betreuung für die Kinder unserer Stadt. Eine Erhöhung der Leistungsfortzahlung im Krankheitsfall nimmt den Tagespflegepersonen existenzielle Sorgen und stellt sicher, dass Betreuung weder zu Lasten der Gesundheit des Fachpersonals noch der Kinder geht, sondern dem Schutz der Kinder, Familien und der Tagespflegepersonen dient.

Die Vertretungsregelung ist bereits heute in der Satzung verankert. Eine koordinierte Unterstützung durch die Verwaltung gewährleistet darüber hinaus die Sicherstellung der Vermittlung von Kindern an geeignete Tagespflegepersonen auf der Grundlage des Wunsch- und Wahlrechts der Personensorgeberechtigten (§ 5 SGB VIII) sowie der Betreuungskontinuität bei Ausfall der Tagespflegeperson (§ 23 Absatz 4 Satz 2 SGB VIII).