In der Sitzung des Ausschuss für Soziales und allgemeine Ordnung vom 12.02.2020 wurde die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen die Einführung einer Rente für die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr gegeben ist (vgl. SPD Antrag vom 04. Februar 2020).
Wie ist der aktuelle Bearbeitungsstand respektive welches Ergebnis liegt zwischenzeitlich vor?
20. November 2020 | Download (PDF)
Antwort: beantwortet – weiterverfolgt in Richtung Krankenzusatzversicherung
Antwort:
Der stellvertretende Leiter der Freiwilligen Feuerwehr, Herr Torsten Maslow, beantwortet die An-frage wie folgt:
In Monheim gibt es die Feuerwehrrente bereits seit einigen Jahren. In Erkrath wird seit einiger Zeit über die Förderung des Ehrenamtes mittels einer Feuerwehrrente nachgedacht. Auch hier wurde die Machbarkeit an Hand von Aufwand und Rentabilität mit Vor- und Nachteilen gegeneinander abgewogen. Inzwischen habe man sich in Erkrath allerdings aus verschiedenen Gründen davon verabschiedet. Hier suche man derzeit nach weiteren, guten Möglichkeiten zur Förderung des Ehrenamtes.
Vorteile der Rente:
- Bindung an die (Feuerwehr Langenfeld) mit dem Hintergrund einer monatlichen Extrarente ne-ben der „normalen“ Rente
- bei einem Eintrittsalter in die Wehr von 18 Jahren (direkt nach der Jugendfeuerwehr) lohnt sich die Auszahlung mit Beginn des Renteneintrittsalter merklich
- jeder Ehrenamtler hat auf Grund eines Punktesystems die Möglichkeit, die Höhe der monatlichen Einzahlung auf das Rentenkonto selber zu bestimmen und so am Ende der Laufzeit, für sich eine höhere Rente zu erzielen
- genaue Planbarkeit der monatlichen bzw. jährlichen Mittel
- jeder Ehrenamtler bekommt am Ende des Jahres eine Rentenübersicht seiner bisher erwirt-schafteten Rente und seiner Rentenhöhe bei Renteneintrittsalter
Nachteile der Rente:
- bei Austritt aus privaten, schulischen oder beruflichen Gründen aus der Wehr, kann keine vorzeitige Auszahlung stattfinden / Beispiel ein Ehrenamtler zieht nur eine Stadt weiter (wechselt daher die Wehr) und war über 20 Jahre aktives Mitglied, verliert er sämtliche Ansprüche auf diese Rente >> Monheimer Modell
- bei der aktuellen hohen Anzahl von Quereinsteigern Beispielsweise seit 01.01.2019 bis heute >> 15 Neuaufnahmen ohne eingerechnete Übertritte aus der Jugendfeuerwehr, lag das Durch-schnittsalter bei 34 Jahren. Vermutlich hätten diese erst mit ca. 38 Jahren die Möglichkeit auf die Einzahlung in die Rente von ca. 100 %, hier besteht keine Chance zum Renteneintrittsalter eine vernünftige zusätzliche Rente aufgebaut zu haben.
- gleiches gilt für das aktuelle Durchschnittsalter über alle Gruppen hinweg, es liegt bei 36,5 Jah-ren auch für langjährige Ehrenamtler besteht keine Chance auf eine merkliche Auszahlung einer ordentlichen monatlichen Rente (diese wäre nur mit einer einmaligen sehr hohen pauschalen Einzahlung auf das Rentenkonto des Ehrenamtlers möglich).
- hoher Zeitaufwand, je nachdem wie die Rente errechnet werden soll. Es gibt verschiedene Modelle mit monatl. Dienstteilnahme, Einsätze, Lehrgängen, Tauglichkeit, usw. Für die Abrechnung der monatlichen Rentenbeiträge an Hand der Modelle, benötigt man ca. 1,5 bis 2 Arbeitstage in Vollzeit. Danach können die Daten an die Vergabestelle (Rententräger/Unternehmen) weitergeleitet werden.
Zusammenfassung:
In Monheim steht ein jährlicher Geldbetrag für die Rente zur Verfügung, dieser wird mit den intern festgelegten Faktoren / Punktesystem auf die Ehrenamtler verteilt. Jeder Ehrenamtler kann so quasi seine eigene monatliche Rente festlegen (erarbeiten), es erfolgt keine einheitliche Pau-schalzahlung.
Fazit:
Auf den ersten Blick klingt eine zusätzliche Rente im Alter vielversprechend. Man muss aber schnell ernüchternd feststellen, dass auf dem sehr langen Weg dorthin viele Steine liegen. Am Anfang müssen zuerst alle Lehrgänge her, es geht Bergauf bis 100 % der Punkte erreicht werden können. Dann endlich oben auf dem Berg angekommen, mit hoher Motivation. Eine Renteneinzahlquote von knapp 100% über lange Zeit wird erreicht, auch wenn nebenher noch eine eigene Familie gegründet wird.
Doch mit Rücksicht auf Familienangelegenheiten und des Alters könne ein Blick auf die Abrechnung der Rente eher demotivierend wirken, da der Einsatz – gewollt oder ungewollt – nicht mehr so gegeben ist wie in jungen Jahren.
Eine andere Art der Ehrenamtsförderung, aus dem Internet entnommen, sei beispielsweise die monatliche „private“ Zusätzliche Krankenversicherung in Form von Zahnvorsorge / Zahnbehandlung oder auch anderen verschiedenen Paketen im Bereich Vorsorge.
Aktuell befasse sich der Rhein-Kreis-Neuss mit solch einer Umsetzung für alle Ehrenamtler, ebenso die oben bereits erwähnte Feuerwehr Erkrath und weitere Feuerwehren aus dem Kreis. Diesseits wurde ebenfalls mit zwei verschiedenen Versicherungen Kontakt aufgenommen. In erster Linie gehe es erstmal um eine allgemeine Auskunft, die Machbarkeit, und mit welchen Kosten muss hier gerechnet werden müsse. Die Antworten stehen noch aus.
Der Ausschuss kommt darin überein, dass der weitere Weg eher in Richtung Krankenzusatzversi-cherung führen sollte. Dazu sollen von der Freiwilligen Feuerwehr Möglichkeiten geprüft und wei-tere Informationen eingeholt werden. Wenn diese vorliegen, wird der Ausschuss entscheiden, ob und wie „Krankenzusatzversicherung“ (oder „Rente“) umgesetzt werden soll.