- Die Verwaltung soll die finanziellen Auswirkungen einer Reduzierung der Straßenbau- beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) in der kommunalen Satzung ermitteln und einen Entwurf für eine entsprechende Satzungsänderung vorlegen. Im Weiteren sind die finanziellen Auswirkungen zu ermitteln.
- Die Verwaltung bereitet einen Antrag auf hälftige Förderung des o. g. finanziellen Ausfalls durch das Land vor.
- Durch die Verwaltung wird ein gemeindliches Straßen- und Wegekonzept erarbeitet, welches vorhabenbezogen zu berücksichtigen hat, wann technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll geplante Straßenunterhaltungsmaßnahmen möglich sind und wann beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen an kommunalen Straßen erforderlich werden können. Dies ist durch die Änderung des KAG-Pflicht geworden und hilft uns bei den weiteren Planungen.
24. August 2020 | Download (PDF)
Beschluss: einstimmig
Begründung:
Es müssen schon heute weitere Verfahrensschritte eingeleitet werden, um auf die aktuell geltende Gesetzeslage adäquat zu reagieren. Hierdurch sorgen wir für Planungssicherheit für alle Beteiligten und versetzen die Stadt in die Lage, von den Fördermitteln des Landes profitieren zu können. Entsprechende Fördermittel stehen nur begrenzt zur Verfügung, von daher ist schnelles Handeln gefragt. Aufgrund der Gesetzgebung des Landes, erwachsen für uns als Kommune zusätzliche Verpflichtungen, die entsprechend zeitnah umzusetzen sind.
Beschlussfassung:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeiten und finanziellen Auswirkungen einer Reduzierung der Straßenbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) in der kommunalen Satzung zu prüfen.