Bei allen zukünftigen Neu- und Umbauten wird planerisch sichergestellt, dass bei Fuß- und Radwegübergängen ein ebenes Niveau ohne Kanten und steile Abschrägungen umgesetzt wird.
10. August 2020 | Download (PDF)
Beschluss: zurückgezogen
Begründung:
Die oft üblichen Kanten von 10mm an Übergängen bedeuten eine Stolperkante sowie ein un- nötiges Hemmnis und eine Barriere für Fußgänger, Rollstuhlfahrer, Rollatoren und Kinderrol- ler. So wurde auch bei der Neugestaltung der Solinger Straße am Übergang von der Spar- kasse zum Rathaus eine Kante eingearbeitet.
Diese grundsätzliche Festlegung soll zukünftig eine verlässliche Umsetzung garantieren. Eine Ausnahme ist lediglich bei anderslautenden bindenden Richtlinien geboten.