- Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Gründung einer städtischen Wohnbaugesellschaft in Form einer GmbH zu erstellen. Hierbei ist ein Mix aus öffentlich gefördertem und preisgedämpftem Wohnraum zu berücksichtigen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, einen Planungsvorschlag für die Errichtung eines städtischen Mietwohnungsbaus auf dem Grundstück an der Kölner Straße vorzustellen. Nach Möglichkeit ist das angrenzende LVR-Grundstück in die Planungen einzubeziehen.
25. Februar 2020 | Download (PDF)
Beschluss: abgelehnt (7 Nein CDU, 2 Ja SPD, 2 Ja B/G/L, 2 Ja Bündnis90/Die Grünen, 1 Nein FDP, 1 Nein Bürgermeister Schneider)
Begründung:
Die prekäre Situation im Mietwohnungsbau besonders für untere und mittlere Einkommensgruppen ist seit Jahren anhaltend. Eine spürbare Entlastung auf dem Wohnungsmarkt ist auch zukünftig durch Bauprojekte kommerzieller Bauträger nicht zu erwarten.
Die städtische Aufgabe der Daseinsvorsorge gebietet hier ein Handeln der politisch Verantwortlichen und das Wahrnehmen ihrer Steuerungskompetenz. Dies betrifft auch die Zeit nach Ablauf der Mietpreisbindung bei öffentl. gefördertem Wohnraum.
Als Gründungskapital könnten der Gesellschaft geeignete städtische Grundstücke überschrieben und entsprechende Mittel aus dem Haushalt eingestellt werden. Städtische Mietwohnungen tragen sich in Folge wie kommerzielle finanziell selbst. Unabhängig des Konzepts unter Punkt 1 kann ein Mietwohnungsprojekt unter Punkt 2 auch eigenständig betrieben werden.