Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Trägern der offenen Ganztagseinrichtungen eine Zertifizierung nach dem DGE-Qualitätsstandard für die Schulverpflegung in den einzelnen Einrichtungen vorzunehmen.
Hierfür sind 20.000 € in den Haushalt 2020 einzustellen, um die ersten Standorte zu zertifizieren.
10. Februar 2020 | Download (PDF)
Beschluss: Prüfantrag; einstimmig angenommen
Begründung:
Eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung ist für die kindliche Entwicklung besonders wichtig. Dies gilt insbesondere auch für das Schulessen. Die Mittagsverpflegung in den einzelnen Einrichtungen des offenen Ganztages unterscheidet sich, je nach Zulieferer, jedoch stark. Dies gilt vor allem für die Qualität. Um eine einheitlich gute Mittagsverpflegung, in einem passenden Umfeld zu ermöglichen, ist eine Zertifizierung nach dem DGE-Qualitätsstandard für die Schulverpflegung anzustreben. Die Standards wurden gemeinsam vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. erarbeitet.
Beschlussfassung:
Die Verwaltung wird beauftragt, ohne Bereitstellung von zusätzlichen Haushaltsmitteln, von den Betreuungsträgern der Offenen Ganztagsschule den aktuellen Qualitätsstandard der Schulverpflegung abzufragen und gemeinsam mit den Betreuungsträgern einheitliche Qualitätsstandards für die Verpflegung in den Offenen Ganztagsschulen festzulegen.