Mitteilung: Anhörung zum Gesetzentwurf der SPD-Landtagsfraktion „Abschaffung der Straßenbaubeiträge“ am 7. Juni 2019!

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

heute erreichte den SPD Ortsverein Langenfeld eine Nachricht vom Bund der Steuerzahler NRW e.V.. Neben der positiven Nachricht, dass die Volksinitiative „Abschaffung der Straßenbaubeiträge“ in ihrem Vorhaben erfolgreich war, und es folglich am 07. Juni, ab 13:30 Uhr zu einer Anhörung des Gesetzesentwurfs der SPD Landratsfraktion kommen wird, spricht das Vorgehen der Landesregierung aus CDU und FDP dabei Bände. So hat die Landesregierung weder den Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen, noch den Verband Wohneigentum NRW, oder Haus und Grund und den Rheinischen Landwirtschaftsverein als Sachverständigen, und damit keine Vertrauensperson der über 480.000 Unterstützer der Volksinitiative „Abschaffung der Straßenbaubeiträge“ zur Anhörung eingeladen. Wohl aber wurden vier Vertreter von kommunalen Spitzenverbänden und eine Rechtsanwaltskanzlei, die die Kommunen bei Fragen zum Beitragsrecht berät, eingeladen. Die Anhörung bekommt somit auch aus Sicht des SPD Ortsvereins Langenfeld schon vor ihrem stattfinden einen mehr als faden Beigeschmack. In der uns zugegangenen Nachricht heißt es sinngemäß:

[…] nun steht es amtlich fest. Auf der Homepage des Landtages ist die Anhörung zum Gesetzentwurf der SPD-Landtagsfraktion „Abschaffung der Straßenbaubeiträge“ am 7. Juni 2019, Beginn: 13.30 Uhr, angekündigt.

[…] überraschend war, dass der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen, der Verband Wohneigentum NRW, Haus und Grund und der Rheinische Landwirtschaftsverein nicht als Sachverständiger zur Anhörung des „Straßenausbaubeitragsabschaffungsgesetz“ am 7. Juni 2019 eingeladen sind. Dafür aber vier Vertreter von kommunalen Spitzenverbänden und eine Rechtsanwaltskanzlei, die die Kommunen bei Fragen zum Beitragsrecht berät.[…]

An dieser Stelle muss die Frage danach erlaubt sein, was dabei anderes herauskommen soll, als dass der Wegfall der Straßenbaubeiträge zum angeblichen finanziellen Untergang der Kommunen in Nordrhein-Westfalen führt? Ganz im Gegensatz zu den Städten und Gemeinden in anderen Bundesländern. Betrachtet also die Landesregierung die Anhörung als lästige Pflichtveranstaltung, weil die Mehrheit aus CDU und FDP den Gesetzentwurf der SPD ohnehin abbügeln wird und deshalb sachkundige Argumente für die Abschaffung der Straßenbaubeiträge nur störend wirken? Dazu passt, dass die Anhörung am 7. Juni 2019 um 13.30 Uhr vor dem langen Pfingstwochenende angesetzt ist. Zu diesem Zeitpunkt werden bereits viele Bürger auf dem Weg in den Pfingsturlaub sein und anderen Interessen als dem Geschehen in Düsseldorf nachgehen. Soviel zum Stellenwert einer Anhörung, deren politischer Gegenstand der Bevölkerung unter den Nägeln brennt.

Der Bund der Steuerzahler NRW e.V. schreibt hierzu weiter

[…] Genau deshalb werden wir uns an der Anhörung mit einer „Schriftlichen Stellungnahme“ beteiligen.

[…] Aber bei näherer Betrachtung ist die Nichtberücksichtigung der Vertrauenspersonen von über 480.000 Unterstützern der Volksinitiative kein Beinbruch. Viel wichtiger ist der künftige Gesetzentwurf der Landesregierung, weil durch die Gegenüberstellung dieses Gesetzentwurfes und dem „Straßenausbaubeitragsabschaffungsgesetz“ laut SPD ein Ergebnis zweifellos feststeht: der Wegfall der unzeitgemäßen Abgabe „Straßenbaubeitrag“ ist alternativlos. Spätestens dann aber müssen die Unterstützerinnen und Unterstützer der Volksinitiative einen Anspruch darauf haben, dass ihre Vertrauensperson an den parlamentarischen Beratungen teilnehmen können. Es hat keinen Zweck, die direkte Demokratie mit den Füßen zu treten, weil in letzter Konsequenz die Bevölkerung die Teilhabe am parlamentarischen Procedere durchsetzen kann. Insofern hat der Souverän die Verfassung auf seiner Seite. Wenn es sein muss aufgrund der Volksinitiative im Jahre 2020.