Antrag: Gründung einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft

Die Verwaltung wird beauftragt, die Gründung einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft auf den Weg zu bringen. Als Grundkapital wird in diese neu zu gründende städtische Gesellschaft der Haushaltsüberschuss des Jahres 2017 in Höhe von 12 Mio. Euro eingebracht.

18. Februar 2019 | Download (PDF)
Beschluss: abgelehnt mit den Stimmen der CDU, FDP und B/G/L


Antragstext:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Gründung einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft auf den Weg zu bringen. Als Grundkapital wird in diese neu zu gründende städtische Gesellschaft der Haushaltsüberschuss des Jahres 2017 in Höhe von 12 Mio. Euro eingebracht.

Begründung:

Die antragstellenden Fraktionen begrüßen die Bemühungen, durch ein preisreduziertes Angebot städtischer Grundstücke den Bestand an öffentlich gefördertem Wohnraum in Langenfeld zu erhöhen. Es zeigt sich aber auch, dass diese Bemühungen den Bedarf an bezahlbarem Wohnraum in Langenfeld nicht werden decken können. Nach einer Prognose der NRW.Bank wird die Zahl der preisgebundenen Wohnungen in Langenfeld bis 2030 von derzeit 1.160 Wohnungen um ca. 46 % auf dann nur noch 620 Wohnungen absinken. Bereits zurzeit liegt der Bedarf höher als der aktuelle Bestand. Dies belegen sowohl Zahlen der Sozialverbände über bestehende Wohnungslosigkeit wie auch die alljährliche Beantragung von fast 300 Wohnberechtigungsscheinen. Sowohl dem aktuelle Fehlbestand wie auch dem prognostizierten dramatischen Bestandsrückgang in den nächsten zehn Jahren kann nur mit einer kommunalen Kraftanstrengung begegnet werden. Dazu ist die Gründung einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft ein herausragendes Instrument. Die Anschubfinanzierung ist durch den hohen Haushaltsüberschuss des Jahres 2017 gesichert.