Antrag: Straßenbaubeitrag aussetzen

Die Verwaltung wird beauftragt, die Erhebung des Straßenbaubeitrags nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) für das Land Nordrhein-Westfalen bis 2020 wie folgt auszusetzen: KAG-Bescheide für Maßnahmen, die im Jahre 2018 umgesetzt wurden, werden in der Stadt Langenfeld erst ab dem Jahr 2020 auf Grundlage der dann gelten-den gesetzlichen Regelung erlassen. Die Heranziehung zu Straßenbaubeiträgen nach dem KAG wird für solche Maßnahmen des Jahres 2019 ausgesetzt.

03. Februar 2018
Beschluss: abgelehnt

Antragstext:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Erhebung des Straßenbaubeitrags nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) für das Land Nordrhein-Westfalen bis 2020 wie folgt auszusetzen: KAG-Bescheide für Maßnahmen, die im Jahre 2018 umgesetzt wurden, werden in der Stadt Langenfeld erst ab dem Jahr 2020 auf Grundlage der dann gelten-den gesetzlichen Regelung erlassen. Die Heranziehung zu Straßenbaubeiträgen nach dem KAG wird für solche Maßnahmen des Jahres 2019 ausgesetzt.

Begründung:

Der Straßenbaubeitrag ist seit geraumer Zeit ein Streitthema und Dorn im Auge vieler Bürgerinnen und Bürger. Von daher ist es wenig verwunderlich, dass sich einige Bundesländer bzw. deren Kommunen zurzeit mit der Abschaffung des Straßenbaubeitrags auseinandersetzen. So hat Hamburg die Erhebung der Beiträge seit 2016, Berlin bereits seit 2012 und Bayern seit Anfang dieses Jahrs abgeschafft.

Um unsere Bürgerinnen und Bürger zu entlasten und den Konflikt zur Zukunft der Straßenbaubeiträge in unserem Bundesland nicht auf deren Rücken auszufechten, wäre es nur konsequent und angemessen, die Erhebung der Beiträge in unserer Stadt bis 2020 auszusetzen. In der Zwischenzeit gilt es zu fordern, dass die Landesregierung schnellstmöglich Klarheit über die neue gesetzliche Regelung schafft.

Auf diese Weise gewinnen sowohl die Stadt als auch die Bürgerinnen und Bürger Zeit, ohne dass erforderliche Straßenbaumaßnahmen nicht durchgeführt werden. Darauf, dass Forderungen der Stadt nicht verjähren, wird geachtet. Es bleibt zu hoffen, dass die Landesregierung schnellstens Klarheit schafft, ob eine neue gesetzliche Regelung erlassen wird oder ob es bei der bestehenden Regelung bleibt.