Der Straßenbaubeitrag ist seit geraumer Zeit ein Streitthema und Dorn im Auge vieler Bürgerinnen und Bürger. Daher ist es nicht verwunderlich, dass sich in einigen Bundesländern die Auffassung zur Erhebung dieses Beitrags aufgrund von Protesten der Einwohnerinnen und Einwohner in der jüngsten Vergangenheit geändert hat.
Hamburg hat die Erhebung der Beiträge seit 2016, Berlin bereits seit 2012 und Bayern seit Anfang dieses Jahrs abgeschafft. In Schleswig-Holstein ist es seit kurzem den Gemeinden selbst überlassen, ob sie die Straßenbaubeiträge erheben wollen und Baden-Württemberg hat sie nie erhoben, erklärt Heike Lützenkirchen, die Vorsitzende der Langenfelder SPD.
Das Konzept des Straßenbaubeitrags ist überholt, ungerecht und ineffektiv, verdeutlicht Stephan Lauber, baupolitischer Sprecher der Fraktion. Die Beitragshöhe nimmt keinerlei Rücksicht auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Beitragszahler. Sie bemisst sich einzig und allein an der Grundstücksgröße. Völlig ungeachtet dessen, wie viel von diesem Grundstück tatsächlich an der Straßenfront liegt. Insbesondere Rentner und junge Familien sind dabei die Leidtragenden dieser inkonsequenten und wenig nachvollziehbaren Regelung, erläutert Lauber weiter.
Straßenbaubeiträge werden erhoben für die Erneuerung von Straßen, den Umbau oder die Verbesserung eines Teils der Straße, z. B. Vergrößerung des Regenwasserablaufs oder die Verbesserung der Straßenbeleuchtung. Rechtsgrundlage für die Erhebung der Straßenbaubeiträge sind die Landesgesetze in NRW das Kommunalabgabengesetz (KAG). Einzelheiten sind in den städtischen Straßenbaubeitragssatzungen geregelt. In der Beitragssatzung steht genau, wer Beitragsschuldner ist, welche Maßnahmen beitragspflichtig sind, welche Kosten in die Beitragsberechnung einbezogen werden, nach welchem Modus die Kosten für die Grundstücke umgelegt werden und welchen Eigenanteil die Gemeinde übernimmt.
Auch in Nordrhein-Westfalen stehen die Straßenbaubeiträge in der öffentlichen Debatte. Es gab bisher in der Frage jedoch noch keine klare Haltung auf Landesebene. Ob oder wie eine Neuregelung erfolgen könnte, ist vollkommen unklar. Eine Abschaffung der Straßenbaubeiträge, wie sie die SPD im nordrhein-westfälischen Landtag vorgeschlagen hat, ist nach ersten parlamentarischen Beratungen noch nicht in Sicht.
Der Antrag der SPD-Fraktion in der gestrigen Ratssitzung mit der Aufforderung an die Landesregierung, das Kommunalabgabengesetz so zu ändern, dass die Bürgerinnen und Bürger von den Beiträgen für öffentliche Straßen, Wege und Plätze befreit werden und die hierdurch den Städten und Gemeinden entstehenden Mindereinnahmen durch das Land zu kompensieren, wurde leider von der CDU-Mehrheit abgelehnt, so Stephan Lauber.
Daher unterstützen wir die Volksinitiative Abschaffung der Straßenbaubeiträge des Bundes der Steuerzahler NRW. Bürgerinnen und Bürger, die die Volksinitiative unterstützen wollen, können sich im Kreativhaus Pollok auf der Hauptstraße 78 in Unterschriftenlisten eintragen. Möglich ist dies montags bis freitags in der Zeit zwischen 09.30 Uhr und 13.00 Uhr sowie von 15.00 Uhr 18.30 Uhr und samstags von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr. Weiterhin bei Genuss und Reisen Sellmaier GmbH, Solinger Str. 153 von montags freitags zwischen 8.00 Uhr 18.00 Uhr und samstags von 08.00 Uhr 16.00 Uhr, so Lützenkirchen abschließend.