Antrag: Gebürenbedarfsberechnung

Den Gebührenbedarfsberechnungen der Stadt Langenfeld wird ein kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 3 % zugrunde gelegt.

13. November 2018 |
Beschluss:

Antragstext:

Den Gebührenbedarfsberechnungen der Stadt Langenfeld wird ein kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 3 % zugrunde gelegt.

Begründung:

Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW veröffentlicht jährlich den „nach der aktuellen Rechtslage höchstens anzuwendenden kalkulatorischen Zinssatz“ für das jeweils folgende Kalkulationsjahr. Für das Jahr 2019 wird dieser mit 5,74% angegeben (https://gpanrw.de/media/1530687663_kalkulatorischer_zinssatz_2019.pdf).

Für 2018 betrug dieser Zinssatz 5,87%. Für die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses hat die Verwaltung die Gebührenbedarfsberechnungen für die Bereiche Entwässerung sowie Abfallwirtschaft und Abfallentsorgung vorgelegt. Beide Vorlagen berücksichtigen (wie im Vorjahr) einen kalkulatorischen Zinssatz von 6% und liegen damit über dem von der GPA NRW errechneten Höchstzinssatz.

Der kalkulatorische Zinssatz wird üblicherweise als ein Mischzins aus einer angenommenen Fremd- und Eigenkapitalverzinsung gebildet. Nun ist die Stadt Langenfeld seit Längerem schuldenfrei. Bezogen auf die Gebührenberechnung bedeutet dies, dass eine zu verzinsende Fremdfinanzierung der Anlagen nicht stattfindet. Aus Sicht der SPD-Fraktion ist es dann folgerichtig, die Bürgerinnen und Bürger der Stadt auch nicht mit entsprechenden Gebühren zu belasten. Aus diesem Grunde beantragen wir, den bisher angewandten Zinssatz zu halbieren. Für den Entwässerungsbereich würde dies für 2019 eine Gebührensenkung von rd. 6,5 % gegenüber der vorliegenden Berechnung bedeuten.

Neben dem dargestellten finanzwirtschaftlichen Aspekt wäre dies auch ein sozialpolitischer Schritt, das Wohnen in der Stadt weniger teuer zu machen.