Starkregenereignisse und Hochwasserschutz
10. Juni 2018 |
Beschluss:
Antragstext:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen ausführlichen Bericht über die Auswirkungen der Starkregenereignisse vom 29.05.2018, 01.06.2018 und 09.06.2018 für die Sitzung am 06.09.2018 zu erstellen.
Insbesondere soll detailliert dargestellt werden,
- an welchen lokalen Stellen es im Stadtgebiet besondere Hochwasserlagen und Schadenseintritte z. B. durch vollgelaufene Keller gegeben hat und worin die genauen Ursachen (neuralgische Zwangspunkte) begründet sind.
- welche Einsatzmittel von Feuerwehr, DRK, Betriebshof und privater Wirtschaft in welchem Umfang zur Hilfeleistung angefordert wurden.
- wie hoch die Einsatzkosten und entstandenen Schäden insgesamt eingeschätzt werden.
2. Die Verwaltung soll ferner aufzeigen, welche zusätzlichen Vorkehrungen für schwere Unwetterlagen bisher getroffen wurden bzw. infolge der jetzigen Erfahrung zukünftig empfohlen werden.
Insbesondere soll detailliert dargestellt werden,
- ob es ein Frühwarnsystem an unseren Bächen zur Pegelstandsmessung und echtzeitig Alarmierung der Rettungskette gibt bzw. wenn nicht, wie eine radar- und filmgestützte Installation im Stadtgebiet , wie bei der Stadt Bonn, eingesetzt werden könnte und welche Investitionskosten hier entstehen würden.
- inwiefern die Feuerwehr Sandsackreserven bzw. Systeme des mobilen Hochwas-serschutzes (z. B. Hydrosack/Hydrosnake, Floodtube/Floodbag) vorhält und wie schnell diese zu Einsätzen verlegt werden können bzw. wenn nicht, wie man dies zukünftig sicherstellen kann und welche Investitionskosten hier entstehen würden.
- ob der Fuhrpark und die Technik der gewählten Einsatzmittel von Feuerwehr, DRK, Betriebshof als tatsächlich ausreichend eingeschätzt werden oder inwiefern eine Anschaffung bspw. eines
GW-L (Hochwasserschutz) bzw. zusätzlicher Hochleistungs- pumpen sinnvoll erscheint und welche Investitionskosten hier entstehen würden. - ob es eine Rufbereitschaft wie beim Winterdienstes auch für schwere Unwetterlagen gibt und wenn nicht, wie man diese zukünftig einrichten kann.
3. Die Verwaltung soll in Folge der steigenden Risiken des Klimawandels, die Leis-tungsfähigkeit unseres Kanalsystems und der überörtlichen Wasserwirtschaft (Bäche, Gräben) dringend untersuchen und abschließend anhand eines Maßnahmenkataloges aufzeigen, an welchen neuralgischen Punkten die Stadt besonders verwundbar ist und wie man alternative Entlastungsmaßnahmen und bauliche Vorkehrungen zur Schadensvermeidung treffen kann.
Insbesondere soll detailliert dargestellt werden,
- ob und wie man bspw. über die Abwassergebühren der gestiegenen Boden-/Flächenversiegelung entgegenwirken kann, um eine höhere Aufnahme von Niederschlagswasser auf den
privaten Grundstücken und Gewerbefläche zu gewährleisten. - ob und wie man durch Eingriffe in der Kanalisation und Wasserwirtschaft zusätzliche bauliche Entlastungsmaßnahmen ergreifen kann, bspw. Schaffung zusätzlicher Regenrückhalte-
bzw. Entlastungsbecken für Bäche, intelligente Steuerung des Wasserabflusses von Regenrückhaltebecken, Veränderungen von Querschnitten von Durchlässen bzw. Erneuerung von
Kanalisationsabschnitten. - ob und wie man die Pflege (Grünschnitt, Entfernung von Treib- gut/Schwemmkörpern) und Reinigung (Überwachung und Druckspülung) unserer Kanalisation und der Wasserwirtschaft
sicherstellt. - ob und wie man in geeigneter Form einen Kanalzustandsbericht aufstellen kann, um das nicht sichtbare Anlagekapital des Langenfelder Haushaltes qualitativ beurteilen zu können.
Begründung:
Wiederholt wurde Langenfeld von Unwetterereignissen getroffen, deren Schadenseintritte und massiven Auswirkungen immer häufiger sichtbar werden und somit dringend analysiert werden müssen. In Zukunft muss man sich aus unserer Sicht mit dem vermehrten, regelmä-ßigen Eintreten punktueller witterungsbedingter Schadenslagen auseinandersetzen und daher bitten wir um eine fokussierte fachliche und politische Beratung, um Langenfeld zukünftig optimierter und strategischer, statt reaktiver aufzustellen.