Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
für die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN bitten wir Sie, folgende vier Änderungsanträge zur Beschlussfassung des Integrationskonzeptes in der Sitzung des Rates am 28.03.17 beraten und abstimmen zu lassen:
Antrag 1:
Im Abschnitt 2, Präambel und Zielsetzung, wird der Satz:
Dieses Konzept dient bis auf weiteres der Integration aller in der Stadt Langenfeld lebenden Flüchtlinge und Asylbewerber mit Bleiberechts-perspektive im laufenden Asylverfahren sowie jenen, die eine Anerkennung als Flüchtling/Asylbewerber erhalten haben.
ersetzt durch die Sätze:
Dieses Konzept dient bis auf weiteres der Integration aller in der Stadt Langenfeld lebenden Menschen, die anerkannte Asylberechtigte sind, die eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz besitzen, oder die eine Aufenthaltserlaubnis besitzen wegen des Krieges in ihrem
Heimatland nach § 23 Absatz 1 oder § 24 des Aufenthaltsgesetzes, nach § 25 Absatz 4 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes oder nach § 25 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes, ebenso wie diejenigen,
die eine Duldung nach § 60a des Aufenthaltsgesetzes besitzen. Außerdem Ehegatten, Lebenspartnern oder minderjährigen Kinder dieses Personenkreises.
Antrag 2:
Im Abschnitt 3, Integration als gesamtstädtische Aufgabe, wird vor dem Absatz Die Anzahl der Honorarkräfte wurde von 4 auf 9 Kräfte mehr als verdoppelt, wobei die Stundenanteile mit derzeit 87 Einsatzstunden pro Woche sogar vervierfacht wurden. folgender Absatz eingefügt:
Zur Unterstützung der Flüchtlinge und Asylbewerber in einer für sie sehr schwierigen Lebenssituation, insbesondere auch vor dem Hintergrund teilweise traumatischer Erfahrungen und insgesamt zum Gelingen der generellen Integrationsbemühungen setzt die Stadt eine
ausreichende Anzahl Sozialarbeiter ein, die von den Honorarkräften in ihrer Arbeit unterstützt werden.
Antrag 3:
Im Abschnitt 4.2.3, Schule / Offener Ganztag, wird vor dem Absatz
Für die zu integrierenden Schülerinnen und Schüler werden Schulpaten geworben, welche die Kommunikation zwischen den Lehrkräften, der Schule, dem Ganztag und den Eltern unterstützt. Die vorhandenen ehrenamtlichen Schul- und Sprachpatenwerden weiterhin unterstützt.
folgender Absatz eingefügt: Des Weiteren unterstützt die Stadt die Integration dieser Schülerinnen und Schüler durch die Arbeit der städtischen SchnittstellenmanagerInnen
Antrag 4:
Im Abschnitt 4.5, Wohnen und Leben in Langenfeld, wird der Satz
Die Unterbringung im laufenden Asylverfahren erfolgt in der Regel durch die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften.
ersetzt durch den Satz:
Die Unterbringung erfolgt bei Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind vorrangig in dezentralen Einzelwohnungen – sofern diese zur Verfügung stehen – ansonsten in Gemeinschaftsunterkünften.
Begründung:
Antrag 1: Die Erweiterung der Zielgruppe des Integrationskonzeptes soll verhindern, dass es in Zukunft Flüchtlinge erster und zweiter Klasse geben wird. Niemandem ist damit gedient, Teile der Flüchtlinge von verstärkten Integrationsbemühungen auszuschließen und sie zu damit in
die Isolation einer Randgruppe zu drängen, mit der Gefahr zunehmender sozialer Konflikte.
Antrag 2: Die zusätzlich geschaffenen Stellen dienen primär zur Bewältigung des gestiegenen Verwaltungsaufwandes, der mit der gestiegenen Zahl an Flüchtlingen und Asylbewerbern verbunden
ist. Zur Betreuung der Menschen in Krisen- und Konfliktsituationen innerhalb und außerhalb der Unterkünfte sind diese Verwaltungsmitarbeiter genauso wenig ausgebildet wie die
Honorarkräfte trotz des hohen persönlichen Engagements. Dazu bedarf es Personen wie Sozialarbeitern, die genau über diese Qualifikationen verfügen und die dann durch die Honorarkräfte
unterstützt werden können.
Antrag 3: Die erfolgreiche Arbeit der SchnittstellenmanagerInnen unterstützt an den Schulen die Integrationsbemühungen der Lehrkräfte am Lernort Deutsch sowie danach in den Schulen, denen die ausländischen Schülerinnen und Schüler zugeteilt werden.
Antrag 4: Soweit Wohnraum in Einzelwohnungen, verteilt über das Stadtgebiet, zur Verfügung steht, werden Flüchtlingsfamilien mit mindestens einem minderjährigen Kind bevorzugt dort untergebracht. Dies fördert nicht nur die Integration der Familien in das soziale Umfeld, sondern es hilft auch den Erwachsenen wie insbesondere den Kindern, ohne den Stress in einer Sammelunterkunft ein Stück Normalität im täglichen Leben zurück zu gewinnen.