Einrichtung von Baumbestattungen auf dem Kommunalfriedhof

Sehr geehrter Herr Dr. Herweg,
im Namen der SPD-Fraktion möchte ich Sie bitten, folgenden Antrag in der nächsten Sitzung beraten und abstimmen zu lassen:

„Einrichtung von Baumbestattungen auf dem Kommunalfriedhof“

Begründung: Das Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen NRW vom Juni 2003 sieht in § 1 (4) Friedhöfe vor, dass … „Friedhofsträger …auch Totenasche im Wurzelbereich des Bewuchses beisetzen können.
Diese Bestattungsform ist eine naturnahe Form der Bestattung. Die Asche Verstorbener wird dabei in einer biologisch abbaubaren Urne im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt.
Mittlerweile wird diese Form der Bestattung in einigen Städten durchgeführt und erfreut sich steigender Beliebtheit.