Neugestaltung des Wochenmarktes

Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der Umfragergebnisse und unter Zugrundelegung der Marktsatzung die Wiedereinführung des sog. „gemischten“ Wochenmarktes in Zusammenarbeit mit den Marktbeschickern vorzubereiten und kurzfristig einzurichten.
Gemäß §2 der gültigen Marktsatzung hat der Markt auf dem Marktplatz, der Solinger Strasse zwischen Bachstrasse und Friedhofstrasse, der Ganspohler Strasse im Einmündungsbereich zur Solinger Strasse und der Friedhofstrasse zwischen der Strasse Auf dem Sändchen und der Strasse Marktplatz stattzufinden.

Die Stadtverwaltung als Ordnungsbehörde hat dazu sicherzustellen, dass die Nachtruhe der Bürger gewährleistet ist. Markthändler, die den Satzungsvorgaben nicht nachkommen können, sind vom Marktbetrieb auszuschließen.

Begründung:
Die Kunden des Langenfelder Wochenmarktes haben sich mit eindeutiger Mehrheit für die Wiedereinführung des gemischten Marktes ausgesprochen. Diesem Bürgerwunsch muss Folge geleistet werden.

Darüber hinaus darf es zukünftig nicht mehr zu den für die Umstellung in einen getrennten Betrieb herangezogenen Ruhestörungen kommen.

Deshalb ist auf die strikte Einhaltung insbesondere der Aufbauzeiten –wie in § 10 Marktsatzung vorgegeben- zu achten. Ausnahmen davon sind äußerst restriktiv zu behandeln. Fortdauernde Zuwiderhandlungen gem. §20 der Marktsatzung sind mit Ausschluss von der Marktteilnahme zu ahnden.