Neue Blamage für Landesregierung und CDU/FDP

Neue Blamage für Landesregierung und CDU/FDP

Mit großer Zufriedenheit und Genugtuung hat die SPD-Fraktion das Urteil des Verfassungsgerichtshofs zur Zusammenlegung der Kommunalwahl und Europawahl zur Kenntnis genommen.
Da hat sich die Landesregierung mit ihr CDU und FDP kräftig blamiert und die Quittung für ihr gesetzwidriges Verhalten erhalten. Das die Zusammenlegung der beiden Wahlen und insbesondere das Vorziehen der Kommunalwahl blanker Unfug und nicht gesetzeskonform sind, musste eigentlich jedem vernünftig Denkenden klar sein. Nur die Landesregierung und mit ihr CDU und insbesondere FDP wollten ihre Eigeninteressen wieder einmal durchsetzen.
Die Landesregierung wollte bewusst in Kauf nehmen, dass über einen Zeitraum von mehr als 3 Monaten zwei Räte existieren und evtl. auch zwei hauptamtliche Bürgermeister. Dass durch eventuelle Ansprüche auf Entschädigung und Gehalt finanzielle Mehrbelastungen und undurchsichtige politische Verhältnisse entstehen, hat die Landesregierung dabei überhaupt nicht interessiert. Das ist jetzt zum Glück vom Tisch. Jetzt gilt es aus dem von CDU und FDP angerichteten Scherbenhaufen, noch das Beste zu machen.

Für die SPD-Fraktion steht fest: Die Kommunalwahl muss als eigenständige Wahl erhalten bleiben. Das heißt nur im Ausnahmefall wie in diesem Jahr könnte ein gemeinsamer Termin mit einer anderen Wahl in Frage kommen. Deshalb ausnahmsweise ein gemeinsamer Termin mit der Bundestagswahl. Dies würde sich im Normalfall erst in 20 Jahren wiederholen. Ich wünsche jetzt dem Innenminister, die Kraft zur Einsicht. Eine dritte Wahl würde landesweit, wie gestern im Haupt- und Finanzausschuss berichtet, Kosten von 50 Mio. Euro verursachen. Das ist den Menschen eigentlich nicht zu vermitteln.

Ich sehe auch keine Gefahr, dass Bundesthemen die Themen vor Ort zurückdrängen werden. Die Menschen können dieses sehr wohl differenzieren, so Heinrichs abschließend.