Baumbestattung auf dem Kommunalfriedhof

Sehr geehrter Herr Baer,
bitte lassen Sie folgenden Antrag in der nächsten Sitzung beraten:
Einrichtung von Baumbestattungen auf dem Kommunalfriedhof

Begründung: Das Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen NRW vom Juni 2003 sieht in
§ 1 (4) Friedhöfe vor, dass … „Friedhofsträger …auch Totenasche im Wurzelbereich des Bewuchses beisetzen können.
Diese Bestattungsform ist eine neue, naturnahe Form der Bestattung. Die Asche Verstorbener wird dabei in einer biologisch abbaubaren Urne im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt.
Mittlerweile wird diese Form der Bestattung in einigen Städten durchgeführt und erfreut sich steigender Beliebtheit.