SPD Aktuell – Die Gesundheitsreform

Für ein leistungsstarkes und solidarisches Gesundheitssystem.

Bessere Leistungen – keine Kürzungen
Mit der Reform sollen die Beiträge der Versicherten
deren Gesundheit zu Gute kommen und nicht der
Bürokratie. Es ist die erste Gesundheitsreform seit
vielen Jahren, die den Patientinnen und Patienten
keine neuen Lasten aufbürdet: Es gibt keine Zuzahlungserhöhung.
Es gibt keine Ausgrenzung von
Leistungsbereichen.
Im Gegenteil: Da wo es notwendig ist,werden
Leistungen zielgenau ausgebaut:
■ bei der Versorgung von Menschen mit
schweren oder seltenen Krankheiten, die
Spezialisten brauchen,werden die Krankenhäuser
für die ambulante Versorgung geöffnet
■ bei der Versorgung Sterbender werden wir
sogenannte Palliativ Care Teams aus ärztlichem
und pflegerischem Personal zulassen,die diesen
Menschen ein würdevolles Sterben mit möglichst
wenig Schmerzen ermöglicht
■ bei der Rehabilitation älterer Menschen wird
es eine bessere Versorgung geben, damit
diese Menschen nach einem Unfall oder
einer Krankheit nicht in ein Pflegeheim müssen,
sondern weiter nach ihren eigenen
Vorstellungen den Alltag gestalten können
■ Kassen müssen künftig notwendige Mutter-
Vater-Kind-Kuren erstatten
■ medizinisch empfohlene Impfungen werden
die Kassen in Zukunft bezahlen
Die Große Koalition hat sich auf eine weit reichende
Gesundheitsreform verständigt. Für uns Sozialdemokratinnen
und Sozialdemokraten ist dies ein guter
Kompromiss. Er trägt deutlich die Handschrift der
SPD:
Unsere Ziele und Erfolge
Durch die Gesundheitsreform wird unser Gesundheitswesen
zukunftsweisend in den Strukturen, in
der Organisation, in den Finanzen und auch in der
privaten Krankenversicherung umgestaltet.
Wir haben unsere Ziele als Sozialdemokratinnen und
Sozialdemokraten erreicht:
■ die Qualität der Versorgung für die
Menschen zu verbessern und allen Menschen
Versicherungsschutz zu geben
■ die Wahl- und Entscheidungsmöglichkeiten
zu erhöhen
■ durch mehr Wirtschaftlichkeit, Transparenz,
Wettbewerb und Bürokratieabbau die Krankenversicherung
fit für die Zukunft zu machen
Alle sind versichert
Künftig haben alle Bürgerinnen und Bürger in
Deutschland einen umfassenden Gesundheitsschutz.
Wer den Versicherungsschutz verloren hat, erhält ein
Rückkehrrecht in seine letzte Versicherung. Dies gilt
gleichermaßen für die gesetzliche wie die private
Krankenversicherung.
■ Der unmittelbare Zugang der Patientinnen
und Patienten zu neuen, besseren
Arzneimitteln und zu neuen diagnostischen
und therapeutischen Verfahren soll erhalten
bleiben. Deshalb müssen sich künftig neue
Produkte und Medikamente an ihrem
Nutzen und an ihren Kosten messen lassen.
Wir können nicht die begrenzten Mittel für
fragwürdige Therapien oder gar Schein-
Innovationen ausgeben.
Der neue Gesundheitsfonds: Mehr
Wettbewerb und Transparenz im
Gesundheitssystem
Mit Einführung des Gesundheitsfonds ab dem
1. Januar 2009 zahlen alle Beitragszahler den gleichen
Beitragssatz für die Krankenversicherung. Damit gelten
wie in allen übrigen gesetzlichen Sozialversicherungen
(Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung)
einheitliche Beitragssätze. Durch den Fonds werden
die unterschiedlichen Einkommen der Kassenmitglieder
und damit die unterschiedliche Finanzkraft der
Kassen zu 100 % (im alten System nur zu 92 %)
ausgeglichen. Die gesamtstaatliche Solidarität wird
gestärkt.
Aus dem Fonds erhalten die Krankenkassen für jeden
Versicherten zunächst den gleichen Betrag. Jeder
Versicherte, ob arm, ob reich, ist damit einer Kasse
gleich viel wert. Dann erhalten die Kassen weitere
Zuweisungen, die z.B. nach Alter, Geschlecht, und der
Häufigkeit und Schwere verbreiteter Krankheiten
bemessen sind, so dass die heutige Benachteiligung
von Kassen mit vielen kranken Menschen beendet
wird – das ist das Ziel des neuen Risikostrukturausgleichs.
Der neue Risikostrukturausgleich – mehr
Solidarität
Der neue, zielgenaue morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich
orientiert sich an der Verbreiterung
von 50 bis 80 Krankheiten, bei denen die durchschnittlichen
Leistungsausgaben je Versicherten die
Thema: Gesundheitsreform Seite 2
GKV-weiten durchschnittlichen Leistungsausgaben je
Versicherten um mindestens 50% übersteigen.
Der neue Risikostrukturausgleich wird ebenfalls zum
1. Januar 2009 eingeführt, zeitgleich mit dem Fonds.
Damit erhalten Kassen, die eine höhere Anzahl von
Menschen mit großen Gesundheitsrisiken versichern,
die notwendigen Mittel zur guten Versorgung. Das
„Rosinenpicken“ der Kassen nach Jungen und
Gesunden wird damit beendet.
Der Zusatzbeitrag – niemand wird
überfordert
Kommt eine Krankenkasse – auch bei Nutzung aller
neuen Möglichkeiten, Kosten z.B. durch niedrigere
Arzneimittelpreise zu senken – mit den zugewiesenen
Mitteln nicht aus, erhebt sie von ihren Mitgliedern
einen Zusatzbeitrag. Dieser Zusatzbeitrag darf
1% des beitragspflichtigen Einkommens nicht übersteigen.
Feste oder prozentuale Zusatzbeiträge in
einer Höhe bis zu 8 Euro werden – falls für die Kasse
erforderlich – ohne Einkommensprüfung erhoben.
Wird ein Zusatzbeitrag erforderlich, muss die
Krankenkasse ihre Mitglieder auf die Möglichkeit
eines Kassenwechsels hinweisen.
Mehr Wettbewerb im System – für bessere
Leistungen
Das neue Finanzierungssystem macht die
Leistungen der Krankenkassen beim Leistungs- und
Kostenmanagement transparent. Eine Krankenkasse,
die besser wirtschaftet, kann ihren Versicherten
finanzielle Vergünstigungen bzw. Beitragsrückerstattungen
gewähren. Eine Kasse, die schlechter
wirtschaftet, muss bei ihren Mitgliedern einen
zusätzlichen Beitrag erheben. Dann jedoch kann das
Mitglied zu einer günstigeren Kasse wechseln.
Die Erhebung eines Zusatzbeitrages bzw. die
Auszahlung eines Bonus setzt ein deutlicheres
Preissignal als die gegenwärtigen prozentualen
Beitragssatzunterschiede. Daher werden die Kassen
viel stärker als bisher die Vertrags- und Tarifmöglichkeiten
nutzen, um zu Kosteneinsparungen
zugunsten der Versicherten zu kommen.
Breitere Angebote der Kassen –
für zielgenaue Versorgung
Damit die Kassen den neuen Anforderungen gerecht
werden, wird der Wettbewerb zusätzlich verstärkt,
indem jede Krankenkasse verpflichtet wird, den
Versicherten Wahlmöglichkeiten zu gewähren:
neben Kostenerstattungs- und Selbstbehalttarifen
muss jede Kasse auch eine Hausarztversorgung
anbieten. Gleichzeitig wird der Spielraum der Krankenkassen
für Verträge mit einzelnen Ärzten, Krankenhäusern
und weiteren Leistungserbringern sowie bei
der Integrierten Versorgung erheblich ausgeweitet.
Wir haben dazu die Möglichkeiten der Krankenkassen
erweitert, den Versicherten unterschiedliche
Angebote zu machen. Damit sollen diejenigen, die
z. B. an Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen und
etwas für ihre Gesundheitsvorsorge tun oder die im
Krankheitsfall eine von ihrer Kasse optimierte
Versorgung wählen, besser gestellt werden, als diejenigen,
die keine gesundheitliche Verantwortung für
sich selbst übernehmen.Wenn Kassen ihre Mitglieder
zu einem verantwortungsvollen Handeln bewegen,
werden unnötige Kosten vermieden und auf
mögliche Zusatzbeiträge kann verzichtet werden.
Strukturreformen – für bessere Leistungen
und Transparenz
Leistungserbringer konkurrieren in Zukunft durch
gute Qualität und bezahlbare Preise um Verträge mit
den Krankenkassen. Dies gilt sowohl für Ärzte und
Krankenhäuser wie für die Versorgung mit Arzneimitteln
und Hilfsmitteln.
Gleichzeitig erhalten viele Leistungserbringer mehr
Sicherheit über die Vergütung ihrer Leistungen.
Durch eine neue Gebührenordnung mit Euro- und
Cent-Beträgen, für die ambulante vertragsärztliche
Versorgung – statt wie bisher mit einem intransparenten
Punktesystem – weiß jeder Arzt,was er für
seine Leistungen bekommt und jeder Patient,was
eine Leistung kostet.
Der Beitragseinzug
Bis zum 1. Januar 2011 bleibt die bisherige Struktur
des Beitragseinzuges über die Krankenkassen erhalten.
Die Kassen können aber die Weichen für gemeinsame
Einrichtungen stellen, um die Arbeitgeber von unnötigem
Verwaltungsaufwand zu entlasten.
Ab dem 1. Januar 2011 erhalten die Arbeitgeber die
Option, ihre Beiträge, Beitragsnachweise und
Meldungen gebündelt an eine Weiterleitungsstelle
zu entrichten. Diese leitet die Beiträge an alle Sozialversicherungsträger
weiter. Der neue Spitzenverband
Bund der Krankenkassen sichert eine bundesweit
einheitliche Einzugspraxis.
Bürokratieabbau
Ein wichtiges Ziel der Reform ist die Entbürokratisierung.
Der überbordende Verwaltungsaufwand
hemmt eine zielgerichtete, gute Gesundheitsversorgung.
Deshalb bauen wir im gesamten System
Bürokratie ab:
■ bei der ärztlichen Vergütung und den
Prüfmechanismen
■ bei den notwendigen Anforderungen an
Ärzte, Pflegekräfte und Krankenhäuser
■ bei den neuen und innovativen
Versorgungsformen wie z.B. Chronikerprogrammen
oder Integrierter Versorgung
■ bei den Entscheidungsstrukturen in den
Gremien der Selbstverwaltung und den
Verbänden mit ihren zahllosen Vorständen
und Stellvertretern
■ Wir lockern die Zwangsmitgliedschaften und
Finanzierung durch die Einzelkassen und wir
erlauben freie Fusionen über altertümliche
Grenzen hinweg.
■ Die Verbandsstrukturen der Krankenkassen
werden gestrafft. Künftig vertritt ein einheitlicher
Spitzenverband (statt bisher sieben)
die Belange der Gesetzlichen Krankenversicherung
auf Bundesebene und regelt die
Rahmenbedingungen für einen intensiveren
Wettbewerb um Qualität und Wirtschaftlichkeit
der Versorgung.
Die SPD hat sich in zentralen Punkten durchgesetzt.
Die SPD wird sich für eine zügige und verlässliche
Umsetzung der Reform einsetzen. Den Weg zu
mehr Solidarität im Gesundheitswesen wollen wir
konsequent weiter gehen.